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   VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195   

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https://dejure.org/2018,336
VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195 (https://dejure.org/2018,336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.01.2018 - 10 C 17.2195 (https://dejure.org/2018,336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - 10 C 17.2195 (https://dejure.org/2018,336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 3 S. 1, § 26 Abs. 1 S. 4
    Erfolgreicher isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidungsreife

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgreicher isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidungsreife

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; hinreichende Aussicht auf Erfolg; maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidungsreife; humanitäre Aufenthaltserlaubnis aufgrund Abschiebungsverbots; mögliche Ausreise in einen anderen Staat; italienischer Aufenthaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195
    Die von Klägerseite im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Frage, ob ihre Überstellung nach Italien deshalb unzulässig ist, weil sie dort dem ernsthaften Risiko ausgesetzt wären, bei einem Leben völlig am Rande der Gesellschaft obdachlos zu werden und zu verelenden (vgl. VGH BW, B.v. 15.3.2017 - A 11 S 2151/16 - juris), bedarf daher hier keiner näheren Prüfung.
  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des

    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195
    Mit Blick auf den oben dargelegten maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags ist für die Beurteilung der Erfolgsaussichten unerheblich, dass nach der vorliegenden Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. November 2017 dort inzwischen Anträge der Kläger auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeanträge) anhängig sind, die die Sperrwirkung des § 10 Abs. 1 AufenthG auslösen (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2016 - 1 C 23.15 - juris) und derzeit einem Erfolg der (noch zu erhebenden) Verpflichtungsklage entgegenstünden.
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195
    Ein späterer Zeitpunkt kann für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten allenfalls dann maßgeblich sein, wenn sich nach Eintritt der Bewilligungsreife die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat und die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung infolge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 C 17.1628

    Unbegründete Beschwerde gegen die Ablehnung des PKH-Antrags mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2018 - 10 C 17.2195
    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v 11.12.2017 - 10 C 17.1628 - Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 C 20.32

    Duldung zu Ausbildungszwecken

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 10 C 17.2195 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 19.01.2021 - 20 K 3518/20

    Informationszugang, Geschäftsverteilungspläne

    , F. , I. , N. , Q. und T. für die Jahre 2007 bis 2008 zu gewähren, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 C 18.2430

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Klage

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 10 C 17.2195 - juris Rn. 3 m.w.N.), im vorliegenden Fall also auf den auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Beurteilungszeitpunkt Ende Januar 2018.
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2021 - 20 K 2697/20

    Informationszugang, Geschäftsverteilungspläne, Aufbewahrung, Aussonderung,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit dem sinngemäßen Antrag, die Präsidentin des Landgerichts F. zu verpflichten, mitzuteilen, wer wann die Vernichtung der Geschäftsverteilungspläne von 1999 vorgenommen hat, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, juris, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 02.03.2020 - 20 K 5442/19

    Informationszugang, Qualifikation, Familienrichter, personenbezogene Daten,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit dem Antrag, 1. den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 VwGO zu verpflichten, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen und dem Kläger gemäß seinem Gesuch vom 19. Oktober 2019 die entsprechende Auskunft über die Qualifikation der benannten Senatsmitglieder zu erteilen, 2. hilfsweise den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verpflichten, den Kläger unter Beachtung der Rechtslage entsprechend neu zu bescheiden, 3. hilfsweise den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. zu verpflichten, das Gesuch vom 19. Oktober 2019 rechtsfehlerfrei und ermessensfehlerfrei zu bescheiden, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12; Bayrischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 07.08.2019 - 10 C 19.1351

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Beendigung der Ehe

    Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 10 C 17.2195 - juris Rn. 3 m.w.N.), hier somit auf den Zeitpunkt des Eingangs der Klageerwiderung der Beklagten am 28. Januar 2019.
  • VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264

    Auswirkungen des Untersuchungsgrundsatzes auf die Entscheidungsreife des

    Maßgeblich für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 10 C 17.2195 - juris Rn. 3).
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2020 - 20 K 998/20

    Informationsfreiheit, Informationszugang, Vernichtung, Aussonderung,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit den Anträgen, 1. das XX zu verpflichten, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen und dem Kläger gemäß seinem Gesuch vom 10. Januar 2020 die entsprechenden Auskünfte betreffend die Vernichtung, die Aufbewahrung und die Archivanbietung der Geschäftsverteilungspläne zu erteilen, 2. das XX zu verpflichten, die beantragte Akteneinsicht in Vorgänge zu gewähren betreffend die Vernichtung der vom Kläger zur Einsicht erbetenen Geschäftsverteilungspläne, 3. das XX zu verpflichten, die beantragte Akteneinsicht in Vorgänge zu gewähren betreffend die Vernichtung weiterer Geschäftsverteilungspläne, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2021 - 20 K 3058/20

    Informationszugang Geschäftsverteilungspläne Archivanbietung

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit den sinngemäßen Anträgen, 1. festzustellen, dass der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts F. in Rechtssachen für das Geschäftsjahr 1999 gemäß dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) dem Landesarchiv hätte angeboten werden müssen und ohne vorherige Anbietung nicht hätte vernichtet werden dürfen, 2. die Präsidentin des Landgerichts F. zu verurteilen, die Geschäftsverteilungspläne des Landgerichts F. in Rechtssachen für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010 dem Landesarchiv anzubieten, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, juris, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 -, n.v.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
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